UGC Creator werden ist einfacher, als es klingt: Du brauchst ein Smartphone, ein paar gute Probevideos und keine große Reichweite. Oben findest du aktuelle UGC Jobs, auf die du dich aus Deutschland bewerben kannst. Hier unten zeigt dir diese Anleitung, was der Job ist, was er aktuell bezahlt, wie du Schritt für Schritt startest und worauf du bei Gewerbe und Steuern achten solltest.
Alle Jobs oben stehen Creatorn in Deutschland offen: Die Marke sucht in Deutschland oder weltweit. Die Jobseiten selbst sind auf Englisch. Achte auf die Sprache, in der die Marke die Videos möchte.
Was ist ein UGC Creator?
UGC steht für User Generated Content, also Inhalte, die aussehen, als hätte sie ein ganz normaler Nutzer gemacht. Ein UGC Creator dreht im Auftrag einer Marke kurze Videos mit dem Smartphone: Du zeigst eine App oder ein Produkt so, wie du es selbst nutzen würdest, in deinem eigenen Stil. Die Videos laufen auf TikTok, Instagram Reels oder YouTube Shorts, als organische Posts oder als Werbeanzeigen.
Wichtig ist der Unterschied zum Influencer: Ein Influencer wird für seine Reichweite bezahlt. Ein UGC Creator wird für die Videos bezahlt. Deshalb kannst du auch ohne Follower starten.
Die häufigsten Jobarten:
Canvas UGC: Du postest mehrere kurze Videos pro Woche auf einem Account für die App der Marke, oft einem ganz neuen. Wie viele Leute sie sehen, hängt von den Videos ab, nicht von deinen Followern.
UGC Ads: Du drehst Videos, die die Marke als Werbeanzeigen schaltet.
Influencer: Du postest gesponserte Videos auf deinem eigenen Account, hier zählt deine Reichweite.
Was verdient ein UGC Creator?
Die Zahlen unten kommen aus aktuellen Jobs auf viral.app und werden laufend aktualisiert. Sie sind in US-Dollar angegeben, weil die meisten Jobs in US-Dollar bezahlen. Ausgezahlt werden kann trotzdem in Euro. Ein festes Gehalt wie in einer Anstellung gibt es als UGC Creator selten: Du wirst pro Job bezahlt, und dein Verdienst wächst mit der Zahl deiner Jobs und Videos.
Stand September 2026, in US-Dollar, aus aktuellen Jobs auf viral.app.
Median: Die Hälfte der Marken zahlt mehr, die andere Hälfte weniger; jede Marke zählt einmal, egal wie viele Jobs sie ausschreibt. Typische Spanne: die mittlere Hälfte der Marken, vom 25. bis zum 75. Perzentil.
So setzt sich die Bezahlung meist zusammen:
Pro Video: ein fester Betrag für jedes Video, das du lieferst oder postest. Am einfachsten zu planen.
Monatsbasis: ein fester Betrag pro Monat, oft zusätzlich zu einem niedrigeren Preis pro Video.
CPM: Bezahlung pro 1.000 Aufrufe. Ein Video mit 50.000 Aufrufen bringt bei 1 $ CPM also 50 $ extra.
Bonus: eine Einmalzahlung, wenn ein Video eine bestimmte Zahl an Aufrufen erreicht.
Ein Beispiel: Bei 5 Videos pro Woche zu je 15 $ kommst du auf etwa 325 $ im Monat, also rund 22 Videos. Mit einer Monatsbasis oder Aufrufen obendrauf wird es entsprechend mehr.
So startest du als UGC Creator
Wähle eine Nische und dreh zwei bis drei Probevideos. Nimm eine App, die du selbst nutzt, und zeig in 15 bis 30 Sekunden, wie sie ein Problem löst. Die ersten zwei Sekunden entscheiden: Starte mit einem Hook, der zum Weiterschauen bringt. Wie das geht, zeigt der kostenlose UGC-Kurs für Creator (auf Englisch).
Bau daraus dein Portfolio. Deine Probevideos sind deine Bewerbung. Marken entscheiden nach deinen Videos, nicht nach deinem Lebenslauf oder deiner Followerzahl.
Rechne mit einem Probevideo. Viele Jobs verlangen bei der Bewerbung ein kurzes Probevideo nach dem Briefing der Marke. Das ist deine Chance zu zeigen, was du für genau diese App drehen würdest.
Starte mit Canvas UGC auf einem neuen Account. Bei Canvas UGC postest du auf einem Account für die App, oft einem neuen. Du brauchst also keine eigene Community, nur Konstanz: meist mehrere Videos pro Woche.
Bewirb dich. Leg auf viral.app kostenlos ein Creator-Profil an, lade deine Probevideos hoch und bewirb dich auf passende Jobs. Du siehst die Bezahlung, bevor du dich bewirbst.
Gewerbe und Steuern: das Wichtigste in Kürze
Keine Steuerberatung
Dieser Abschnitt gibt dir einen ersten Überblick, Stand 2026. Was für dich gilt, klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Wer regelmäßig und gegen Bezahlung UGC-Videos dreht, ist selbstständig tätig. Content für Werbung wird dabei meist als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Dann meldest du beim Gewerbeamt deiner Stadt ein Gewerbe an und füllst danach über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus.
Für den Anfang ist die Kleinunternehmerregelung interessant: Lag dein Umsatz im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und überschreitet er im laufenden Jahr 100.000 € nicht, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Jahr, in dem du startest, gilt die Grenze von 25.000 € schon für dieses Jahr. Überschreitest du im laufenden Jahr 100.000 € (im Startjahr 25.000 €), fällt ab diesem Umsatz Umsatzsteuer an. Einkommensteuer zahlst du auf deinen Gewinn trotzdem, sobald dein gesamtes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.
Wie die Auszahlung über viral.app läuft
Wenn eine Marke dich bezahlt, bekommst du eine E-Mail und rufst die Auszahlung in deinem viral.app Dashboard ab, per Banküberweisung, PayPal oder in USDC. Das integrierte Auszahlungssystem erstellt die Rechnungen für dich und zahlt in über 50 Währungen aus, also auch in Euro. Beim Abruf bestätigst du, dass du deine Steuern selbst abführst.
Häufige Fragen
Dreh zwei bis drei Probevideos zu einer App, die du selbst nutzt, leg damit ein kostenloses Creator-Profil an und bewirb dich auf passende Jobs. Viele Jobs verlangen bei der Bewerbung ein kurzes Probevideo, danach sprichst du dich im Chat mit der Marke ab.
Nein. Bei Canvas UGC postest du auf einem Account für die App der Marke, oft einem neuen, und bei UGC Ads schaltet die Marke deine Videos als Anzeigen. Bezahlt wird für die Videos, nicht für deine Reichweite. Nur Influencer-Jobs setzen auf deinen eigenen Account.
Das hängt vom Job ab: Jobs zahlen pro Video, eine Monatsbasis oder pro 1.000 Aufrufe, oft kombiniert. Die aktuellen Medianwerte und ein typischer Canvas-UGC-Monat stehen weiter oben auf dieser Seite, in US-Dollar, weil die meisten Jobs in US-Dollar bezahlen.
Wenn du regelmäßig und gegen Bezahlung UGC-Videos drehst, in der Regel ja: Content für Werbung gilt meist als gewerbliche Tätigkeit. Mit der Kleinunternehmerregelung musst du am Anfang oft keine Umsatzsteuer ausweisen. Das ist keine Steuerberatung, kläre die Details mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Jetzt als UGC Creator starten
Leg dir kostenlos ein Creator-Profil an, lade deine Probevideos hoch und bewirb dich auf die Jobs oben: Kostenlos als Creator registrieren.
Keine Follower?Kein Pitchen.Hier posten Marken bezahlte Jobs.
Für die meisten Jobs brauchst du keine Follower. Bewirb dich und schreib direkt mit der Marke.
Du siehst die Marke, bevor du dich bewirbst.
Die Bezahlung siehst du bei jedem Job, noch vor der Anmeldung.
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